Unsere Schützenfeste
Unsere Satzung
§1-SchützenkönigIn
SchützenkönigIn (nachfolgend König genannt) ist die Person, die den letzten Schuss auf den Vogel abgegeben hat, bevor dieser vollständig von der Stange fällt.
§2-WahlkönigIn
Der König benennt eine/einen WahlkönigIn, die/der nicht sein Lebenspartner ist.
§3-Königspaar
Der König und seine/sein WahlkönigIn bilden das Königspaar.
§4-Kaiser
Eine Person die zum wiederholtenmale König wird, trägt den Titel Kaiser.
§5-Königsschärpen verleihen
Dem Königspaar werden die Königsschärpen verliehen.
Diese haben sie bei Schützenfesten während Ihrer Amtszeit zu tragen.
§6-Eröffnungsschuß
Das Königspaar eröffnet das Vogelschießen mit jeweils einem Schuss auf den Vogel.
Der König schießt zuerst, dann die/der WahlkönigIn.
§7-Spende des Königs
Der König hat dem Volke €50,- für das Fest seiner Krönung zu spenden.
Ein Kaiser feiert diese Krönung mit €80,-.
§8-Königsschärpen bereitstellen
Das Königspaar hat dafür Sorge zu tragen, dass beim folgenden Schützenfest Königsschärpen für das neue Königspaar bereitgestellt werden.
§9-Vogel bereitstellen
Der Schütze/Schützin welcher beim letzten Schützenfest den Kopf des Vogels abgeschossen hat muss dafür Sorge tragen, daß beim folgenden Schützenfest ein neuer Vogel bereit steht.
©2007 by Dirk Feldmeier